Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch (EU) 2026/1744

EU AI Act

Wie ThinkLocAI Sie beim Einsatz von KI unter der KI-Verordnung unterstützt – und welche Pflichten bei Ihnen als Betreiber bleiben.

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt. Er reguliert nicht die Technologie, sondern den Verwendungszweck: Je höher das Risiko einer Anwendung, desto strenger die Pflichten. Am 27. Juli 2026 ist der Digital Omnibus zur KI – Verordnung (EU) 2026/1744 – in Kraft getreten und hat einen Teil der Fristen verschoben. Diese Seite erklärt transparent, was seit dem 2. August 2026 gilt, wie ThinkLocAI eingeordnet ist und welche Schritte Sie als betreibendes Unternehmen selbst gehen müssen.

Stand dieser Seite: 2. August 2026Verordnungstext

Was gilt wann

  • Transparenzpflichten, Art. 50seit 2. Aug. 2026
  • Verbote, Art. 5seit 2. Feb. 2025
  • Sanktionen und Marktaufsichtseit 2. Aug. 2026
  • Hochrisiko, Anhang IIIab 2. Dez. 2027
  • Hochrisiko, Anhang Iab 2. Aug. 2028
Unsere Rolle
Anbieter
ThinkLocAI UG entwickelt und stellt das KI-System bereit (Art. 3 Nr. 3).
Ihre Rolle
Betreiber
Sie setzen das System in eigener Verantwortung ein (Art. 3 Nr. 4).
Risikoklasse ab Werk
Begrenztes Risiko
Transparenzpflichten nach Art. 50 – kein Hochrisikosystem ab Werk.
Betriebsmodell
100 % On-Premise
Protokolle, Dokumente und Modelle bleiben in Ihrer Infrastruktur.
01(EU) 2026/1744

Was der Digital Omnibus geändert hat

Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten – fünf Tage vor dem großen Stichtag. Sie verschiebt die Pflichten für Hochrisikosysteme und lässt die Transparenzpflichten unverändert.

Gilt und wird durchgesetzt

Seit 2. August 2026, sofern nicht anders angegeben

  • Transparenzpflichten nach Art. 50

  • Sanktionsregime und nationale Marktüberwachung

  • Aufsicht der Kommission über Anbieter von GPAI-Modellen

  • Verbote nach Art. 5

    unverändert seit 2. Februar 2025

  • KI-Kompetenz nach Art. 4

    abgeschwächt zum 27. Juli 2026: Förderung statt Sicherstellung eines Niveaus

  • Zwei neue Verbote nach Art. 5

    intime Darstellungen ohne Einwilligung, Missbrauchsdarstellungen – ab 2. Dezember 2026

Verschoben

Neue Fristen durch die Verordnung (EU) 2026/1744

  • Hochrisikosysteme nach Anhang III

    HR, Bonität, Bildung und weitere · vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027

  • Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil nach Anhang I

    vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028

  • Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2

    Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026, nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren

02Art. 3, 16, 25, 26

Wer ist wofür verantwortlich?

Der AI Act verteilt Pflichten entlang der Wertschöpfungskette. Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Anbieter und Betreiber. Bei selbstgehosteter KI liegt ein erheblicher Teil der Verantwortung bei Ihnen – das ist kein Nachteil, sondern der Preis der vollständigen Kontrolle.

Anbieter

ThinkLocAI UG – Anbieter

Entwickelt die Plattform und bringt sie unter eigenem Namen in Verkehr.

Art. 3 Nr. 3, Art. 16, Art. 50 Abs. 1 und 2

  • Technische Dokumentation des Systems und der eingesetzten Modelle bereitstellen
  • Betriebsanleitung mit Zweckbestimmung, Grenzen und bekannten Risiken liefern (Art. 13)
  • Das System so gestalten, dass wirksame menschliche Aufsicht möglich ist (Art. 14)
  • Protokollierungsfunktionen bereitstellen, die eine Nachvollziehbarkeit erlauben (Art. 12)
  • Transparenz-Kennzeichnung für KI-Interaktion und KI-generierte Inhalte ermöglichen (Art. 50)
  • Sie über sicherheitsrelevante Änderungen und bekannt gewordene Vorfälle informieren
Betreiber

Ihr Unternehmen – Betreiber

Setzt das System unter eigener Verantwortung für einen konkreten Zweck ein.

Art. 3 Nr. 4, Art. 26, Art. 27, Art. 50 Abs. 3 und 4

  • Einsatz gemäß Betriebsanleitung und definierter Zweckbestimmung sicherstellen
  • Menschliche Aufsicht kompetenten, geschulten Personen zuweisen (Art. 26 Abs. 2)
  • Eignung und Repräsentativität der Eingabedaten prüfen (Art. 26 Abs. 4)
  • Automatisch erzeugte Protokolle mindestens 6 Monate aufbewahren (Art. 26 Abs. 6)
  • Beschäftigte vor dem Einsatz am Arbeitsplatz informieren (Art. 26 Abs. 7)
  • Betroffene Personen über den Einsatz bei sie betreffenden Entscheidungen informieren (Art. 26 Abs. 11)
  • KI-Kompetenz der eigenen Belegschaft sicherstellen (Art. 4)

Wichtig: Sie können zum Anbieter werden

Nach Art. 25 Abs. 1 gelten Sie selbst als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems, wenn Sie das System unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke bereitstellen, es wesentlich verändern oder seine Zweckbestimmung so anpassen, dass es zu einem Hochrisikosystem im Sinne von Art. 6 wird. In diesem Fall treffen Sie die vollen Anbieterpflichten aus Kapitel III Abschnitt 2 – einschließlich Risikomanagementsystem, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Registrierung in der EU-Datenbank. Klären Sie produktive Hochrisiko-Szenarien vorab mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer spezialisierten Kanzlei.

03Art. 6, Anhang III

Risikoeinstufung

Der AI Act kennt vier Stufen. Entscheidend ist nicht das Modell, sondern wofür Sie es einsetzen. ThinkLocAI wird als Allzweck-Assistenzsystem für Dokumentenanalyse, Recherche und Textarbeit ausgeliefert.

Unannehmbares Risiko – verboten

Praktiken, die seit dem 2. Februar 2025 EU-weit untersagt sind, etwa Social Scoring, manipulative Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zwei weitere Verbote kommen am 2. Dezember 2026 hinzu.

Art. 5

Vertraglich ausgeschlossen

Hohes Risiko

Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur. Umfangreiche Pflichten für Anbieter und Betreiber – für Anhang-III-Systeme ab dem 2. Dezember 2027, für Sicherheitsbauteile nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

Art. 6 i. V. m. Anhang III

Nur durch Ihre Zweckbestimmung

Begrenztes Risiko – Transparenzpflicht

Systeme, die direkt mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen bzw. dass Inhalte KI-generiert sind.

Art. 50

ThinkLocAI ab Werk

Minimales Risiko

Alle übrigen Anwendungen, etwa Volltextsuche oder Rechtschreibhilfe. Keine besonderen Pflichten, freiwillige Verhaltenskodizes möglich.

Art. 95

Einzelne Teilfunktionen

Was das konkret bedeutet: ThinkLocAI ist im Auslieferungszustand kein Hochrisiko-KI-System. Ob Ihr Einsatz eines wird, entscheidet der Verwendungszweck, den Sie festlegen. Ein Assistent, der Verträge zusammenfasst, bleibt begrenztes Risiko. Derselbe Assistent, der Bewerbungen vorsortiert, fällt unter Anhang III Nummer 4 und damit unter die Hochrisikoregeln.

Wann Ihr Einsatz zum Hochrisiko-Anwendungsfall wird

Anhang III listet die Bereiche auf, in denen KI-Systeme als hochriskant gelten. Die zugehörigen Pflichten greifen seit dem Digital Omnibus erst am 2. Dezember 2027 – die Einstufung selbst sollten Sie trotzdem jetzt vornehmen, weil sie Architektur, Protokollierung und Beschaffung bestimmt. Für Kunden von ThinkLocAI sind vor allem die folgenden Bereiche relevant.

Bereich nach Anhang IIIFundstelleTypisches Szenario in unserer Plattform
Beschäftigung und PersonalmanagementAnhang III Nr. 4Vorsortierung oder Bewertung von Bewerbungen, Zuweisung von Aufgaben, Leistungsbeurteilung, Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung.
Zugang zu wesentlichen privaten DienstleistungenAnhang III Nr. 5 Buchst. b und cBonitätsbewertung natürlicher Personen sowie Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen.
Zugang zu wesentlichen öffentlichen LeistungenAnhang III Nr. 5 Buchst. a und dBewertung von Anspruchsberechtigungen für Sozialleistungen sowie Triage in Notfall- und Rettungsdiensten.
Allgemeine und berufliche BildungAnhang III Nr. 3Bewertung von Lernergebnissen, Zulassungsentscheidungen oder Überwachung von Prüfungen.
BiometrieAnhang III Nr. 1Biometrische Fernidentifizierung sowie biometrische Kategorisierung. In ThinkLocAI nicht vorgesehen und nicht unterstützt.
Kritische InfrastrukturAnhang III Nr. 2Sicherheitsbauteile beim Betrieb von Verkehr, Wasser, Gas, Strom oder digitaler Infrastruktur.

Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3: Ein System in einem Anhang-III-Bereich gilt nicht als hochriskant, wenn es lediglich eine eng umgrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt, das Ergebnis einer zuvor abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit verbessert, Entscheidungsmuster erkennt oder eine reine Vorbereitungsaufgabe leistet. Sobald das System jedoch ein Profiling natürlicher Personen vornimmt, greift die Ausnahme nicht. Die Bewertung ist zu dokumentieren, bevor das System in Betrieb geht.

04Art. 9 – 15

Anforderungen an Hochrisikosysteme und unser Beitrag

Wenn Ihr Anwendungsfall unter Anhang III fällt, gelten die Anforderungen aus Kapitel III Abschnitt 2 – ab dem 2. Dezember 2027, für Sicherheitsbauteile nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Die folgende Übersicht zeigt, was der AI Act verlangt und welche Funktionen der Plattform Sie dabei unterstützen. Die Erfüllung der Pflichten bleibt Aufgabe der verantwortlichen Stelle.

Art. 9

Risikomanagementsystem

Fortlaufender Prozess über den gesamten Lebenszyklus zur Identifikation, Bewertung und Minderung von Risiken.

Konfigurierbare Zugriffs- und Nutzungsgrenzen pro Rolle, dokumentierte Systemarchitektur und Modellparameter als Grundlage Ihrer Risikoanalyse.

Art. 10

Daten-Governance

Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen relevant, repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei sein.

Ihre Dokumente und Vektorindizes verlassen Ihre Infrastruktur nicht. Nutzerbezogene Ablage und nachvollziehbare Quellenzuordnung je Antwort.

Art. 11

Technische Dokumentation

Dokumentation nach Anhang IV, die vor Inbetriebnahme vorliegen und aktuell gehalten werden muss.

Systemdokumentation, Angaben zu den eingesetzten Basismodellen und Versionsstände stellen wir Ihnen für Ihre Akte bereit.

Art. 12

Protokollierung

Automatische Aufzeichnung von Ereignissen über die gesamte Lebensdauer, die eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht.

Vollständiger Audit-Trail über Anfragen, Dokumentzugriffe und Nutzer – gespeichert auf Ihren Servern, Aufbewahrungsdauer konfigurierbar.

Art. 13

Transparenz und Betriebsanleitung

Betrieb muss hinreichend transparent sein; die Betriebsanleitung nennt Zweckbestimmung, Genauigkeit, Grenzen und bekannte Risiken.

Betriebsanleitung im AI-Act-Format sowie Quellenangaben mit Zitatnachweis zu jeder generierten Antwort.

Art. 14

Menschliche Aufsicht

Systeme müssen so gestaltet sein, dass natürliche Personen sie wirksam beaufsichtigen, korrigieren und abschalten können.

Keine automatisierte Ausführung ohne Bestätigung, nachvollziehbare Quellen für Gegenprüfungen, rollenbasierte Freigaben und jederzeitige Abschaltbarkeit durch Ihre Administration.

Art. 15

Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Angemessenes Maß an Genauigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Fehler, Störungen und Manipulationsversuche.

Betrieb ohne externe API-Aufrufe, rollenbasierte Zugriffskontrolle, verschlüsselte Ablage und optionale KI-Firewall mit Whitelisting und DLP-Prüfung.

05Art. 50

Transparenzpflichten nach Art. 50

Diese Pflichten wurden vom Digital Omnibus nicht verschoben. Sie gelten seit dem 2. August 2026 unabhängig von der Risikoklasse, sobald ein System mit Menschen interagiert oder Inhalte erzeugt. Verstöße können nach Art. 99 mit bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

01

Kenntlichmachung der KI-Interaktion (Art. 50 Abs. 1)

Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren. In der Weboberfläche von ThinkLocAI ist die Assistenzfunktion durchgängig als KI ausgewiesen; binden Sie die Plattform per API in eigene Oberflächen ein, müssen Sie diesen Hinweis dort selbst setzen.

02

Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Art. 50 Abs. 2)

Synthetisch erzeugte Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte sind in maschinenlesbarer Form als künstlich erzeugt oder manipuliert zu kennzeichnen. Exportierte Antworten lassen sich mit einem entsprechenden Hinweis und Metadaten versehen. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren, läuft die Übergangsfrist am 2. Dezember 2026 ab; neu in Verkehr gebrachte Systeme müssen von Anfang an kennzeichnen.

03

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Art. 50 Abs. 3)

Betreiber solcher Systeme müssen die betroffenen Personen informieren. ThinkLocAI bietet weder Emotionserkennung noch biometrische Kategorisierung an – der Einsatz am Arbeitsplatz wäre nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. f ohnehin verboten.

04

Offenlegung bei veröffentlichten Inhalten (Art. 50 Abs. 4)

Werden KI-generierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, ist die KI-Erzeugung offenzulegen – es sei denn, die Inhalte wurden menschlich geprüft und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung.

06Art. 5

Verbotene Praktiken – unsere Nutzungsbedingungen

Art. 5 untersagt bestimmte KI-Praktiken seit dem 2. Februar 2025 vollständig; zwei weitere Verbote kommen durch den Digital Omnibus am 2. Dezember 2026 hinzu. Verstöße sind mit Geldbußen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bewehrt (Art. 99 Abs. 3). Der Einsatz von ThinkLocAI für die folgenden Zwecke ist vertraglich ausgeschlossen:

  • Techniken zur unterschwelligen Beeinflussung oder gezielten Täuschung, die das Verhalten von Personen wesentlich verändern und ihnen erheblichen Schaden zufügen können
  • Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Personen aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer bzw. wirtschaftlicher Lage
  • Soziale Bewertung natürlicher Personen (Social Scoring), die zu benachteiligender Behandlung in unzusammenhängenden Kontexten führt
  • Vorhersage von Straftaten allein auf Basis von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen
  • Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachung zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken
  • Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen
  • Biometrische Kategorisierung zur Ableitung besonders geschützter Merkmale wie ethnischer Herkunft, politischer Ansichten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion oder sexueller Orientierung
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken außerhalb der eng begrenzten gesetzlichen Ausnahmen
  • Neu ab 2. Dezember 2026: Erzeugung oder Manipulation intimer Darstellungen von Personen ohne deren freiwillige, spezifische, informierte und ausdrückliche Einwilligung
  • Neu ab 2. Dezember 2026: Erzeugung oder Manipulation von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern

Diese Beschränkungen sind Bestandteil unserer Lizenzbedingungen. Ob ein geplantes Szenario darunter fällt, beurteilen Sie – bei Zweifeln mit rechtlicher Beratung. Fragen zur Auslegung unserer Lizenzbedingungen beantworten wir gern.

07Art. 4, Kapitel V

KI-Kompetenz nach Art. 4

Seit dem 2. Februar 2025 gilt eine Pflicht zur KI-Kompetenz. Der Digital Omnibus hat sie zum 27. Juli 2026 abgeschwächt: Anbieter und Betreiber müssen die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals nunmehr unterstützen, statt ein ausreichendes Niveau sicherzustellen. Abgeschafft wurde die Pflicht nicht, und es gibt weiterhin keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Wer die Kompetenz nachweisbar fördert, erfüllt den neuen Maßstab und ist zugleich auf die Aufsichtspflichten nach Art. 14 vorbereitet.

  • Die Pflicht trifft Sie unmittelbar. Sie lässt sich nicht an einen Anbieter auslagern – auch nicht an uns.
  • Angemessen heißt abgestuft: nach Vorkenntnissen, Rolle und Einsatzkontext. Für die Sachbearbeitung genügt anderes als für eine Person mit Aufsichtsaufgaben nach Art. 14.
  • Übliche Inhalte sind Funktionsweise und Grenzen generativer Modelle, Umgang mit Halluzinationen und Automatisierungsverzerrung sowie Rollen- und Rechtekonzept, Protokollierung und Aufbewahrungsfristen.
  • Bewahren Sie Nachweise auf: wer wann mit welchem Inhalt geschult wurde.
  • Was wir dazu beitragen: die Systemdokumentation und Betriebsanleitung zu Ihrer Version als Grundlage für Ihre eigenen Unterlagen. Die Schulung und ihre Dokumentation verantworten Sie.
  • Für unser eigenes Haus erfüllen wir Art. 4 unabhängig davon – wir setzen KI-Werkzeuge selbst ein und schulen unser Personal entsprechend.

Basismodelle und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

ThinkLocAI betreibt offene Sprachmodelle im GGUF-Format in Ihrer Infrastruktur. Für solche Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gelten seit dem 2. August 2025 eigene Pflichten nach Kapitel V.

  • Wir dokumentieren, welche Basismodelle in welcher Version und Quantisierung ausgeliefert werden, einschließlich Lizenz und Herkunft
  • Die Pflichten aus Art. 53 – technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter, Urheberrechts-Policy und öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte – treffen die jeweiligen Modellanbieter. Wir reichen die vorliegenden Modellkarten und Lizenzinformationen an Sie weiter
  • Modelle mit systemischem Risiko nach Art. 51 und 55 (Trainingsaufwand über 10^25 FLOP) setzen wir standardmäßig nicht ein
  • Feinabstimmung durch Sie kann dazu führen, dass Sie zum Anbieter des angepassten Modells werden – wir weisen im Projekt darauf hin
  • Modellwechsel und Versionsupdates werden versioniert dokumentiert, damit Ihre technische Dokumentation aktuell bleibt
08Art. 26, 27

Ihre Checkliste als Betreiber

Diese Schritte sollten Sie vor der produktiven Nutzung abschließen. Die Schritte 1 bis 4 sind seit dem 2. August 2026 relevant und gelten für jeden Einsatz. Die Schritte 5 bis 10 betreffen Hochrisiko-Anwendungsfälle; deren Pflichten greifen für Anhang-III-Systeme am 2. Dezember 2027 – der Vorlauf ist knapp bemessen, wenn Protokollierung und Aufsichtskonzept erst dann entstehen sollen.

  1. 1

    Rolle bestimmen

    Art. 3 Nr. 4, Art. 25

    Klären Sie schriftlich, ob Sie Betreiber bleiben oder durch eigenes Branding, wesentliche Änderung oder neue Zweckbestimmung zum Anbieter werden.

  2. 2

    Anwendungsfälle einstufen

    Art. 6, Anhang III

    Erfassen Sie jeden geplanten Einsatzzweck einzeln und stufen Sie ihn ein. Dokumentieren Sie auch die Fälle, die Sie als nicht hochriskant bewerten, samt Begründung nach Art. 6 Abs. 3.

  3. 3

    KI-Kompetenz aufbauen

    Art. 4

    Schulen Sie alle Personen, die das System nutzen oder beaufsichtigen, und bewahren Sie die Nachweise auf.

  4. 4

    Transparenz herstellen

    Art. 50

    Weisen Sie Nutzer auf die KI-Interaktion hin und kennzeichnen Sie veröffentlichte KI-generierte Inhalte. Prüfen Sie dies besonders bei eigenen Oberflächen über unsere API.

  5. 5

    Menschliche Aufsicht einrichten

    Art. 26 Abs. 2 und 4

    Benennen Sie zuständige Personen mit ausreichender Kompetenz und Befugnis, stellen Sie geeignete Eingabedaten sicher und legen Sie fest, wann eine Antwort gegengeprüft werden muss.

  6. 6

    Protokolle aufbewahren

    Art. 26 Abs. 6

    Konfigurieren Sie die Aufbewahrung der automatisch erzeugten Protokolle auf mindestens sechs Monate, soweit keine längeren Fristen gelten.

  7. 7

    Informationspflichten erfüllen

    Art. 26 Abs. 7 und 11

    Informieren Sie Beschäftigte und deren Vertretungen vor der Inbetriebnahme am Arbeitsplatz und klären Sie betroffene Personen über Entscheidungen auf, an denen das System mitwirkt.

  8. 8

    Grundrechte-Folgenabschätzung prüfen

    Art. 27

    Öffentliche Stellen sowie private Betreiber öffentlicher Dienste und Anwendungsfälle nach Anhang III Nr. 5 Buchst. b und c müssen vor dem ersten Einsatz eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen.

  9. 9

    Datenschutz verzahnen

    Art. 26 Abs. 9, Art. 35 DSGVO

    Nutzen Sie die Ergebnisse der AI-Act-Bewertung für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung und Ihr Verarbeitungsverzeichnis.

  10. 10

    Meldewege festlegen

    Art. 26 Abs. 5, Art. 73

    Definieren Sie, wer Störungen und schwerwiegende Vorfälle erkennt, intern eskaliert und an Anbieter sowie zuständige Behörde meldet.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung und keine vollständige Aufstellung Ihrer Pflichten. Was wir liefern, ist die Produktseite davon – Systemdokumentation und Betriebsanleitung zu Ihrer Version: support@thinklocai.com

Zeitplan der Verordnung

Der AI Act gilt gestaffelt. Diese Übersicht hilft bei der Priorisierung Ihrer Maßnahmen.

  1. 1. August 2024

    Inkrafttreten

    Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft, die Pflichten greifen gestaffelt.

  2. 2. Februar 2025

    Verbote und KI-Kompetenz

    Kapitel I und II gelten: verbotene Praktiken nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4.

  3. 2. August 2025

    GPAI, Governance und Sanktionen

    Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Benennung der nationalen Behörden und Bußgeldvorschriften.

  4. 27. Juli 2026

    Digital Omnibus zur KI tritt in Kraft

    Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 ändert den AI Act: Die Hochrisikofristen werden verschoben, die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 wird abgeschwächt, zwei neue Verbote werden ergänzt.

  5. 2. August 2026

    Aktuell

    Transparenzpflichten, Sanktionen und Aufsicht

    Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten – unverschoben. Ebenso greifen das Sanktionsregime, die Marktüberwachung durch die nationalen Behörden und die Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber Anbietern von GPAI-Modellen.

  6. 2. Dezember 2026

    Neue Verbote und Ende der Kennzeichnungs-Übergangsfrist

    Die beiden neuen Verbote nach Art. 5 greifen. Zugleich endet die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 bei Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren.

  7. 2. Dezember 2027

    Hochrisikosysteme nach Anhang III

    Die Anforderungen aus Kapitel III Abschnitt 2 und die Betreiberpflichten nach Art. 26 gelten für eigenständige Hochrisikosysteme – etwa Bewerbervorauswahl, Bonitätsbewertung oder Bildungsbewertung. Ursprünglich war der 2. August 2026 vorgesehen.

  8. 2. August 2028

    Produktbezogene Hochrisikosysteme

    Art. 6 Abs. 1 für KI als Sicherheitsbauteil in Produkten nach Anhang I. Ursprünglich war der 2. August 2027 vorgesehen.

Die verschobenen Fristen sind keine Entwarnung, sondern Vorbereitungszeit: Einstufung, Protokollierung und Aufsichtskonzept bestimmen Architekturentscheidungen, die Sie heute treffen. Maßgeblich ist stets der amtliche Text der Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung. Wir prüfen diese Seite regelmäßig.

09Art. 73, Art. 26 Abs. 5

Schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen

Art. 73 verpflichtet Anbieter von Hochrisikosystemen, schwerwiegende Vorfälle den Marktüberwachungsbehörden zu melden. Betreiber sind nach Art. 26 Abs. 5 verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn sie ein Risiko oder einen Vorfall feststellen. Wir bitten Sie, uns Auffälligkeiten zeitnah zu melden:

  • Meldung an uns unverzüglich nach Kenntnisnahme, damit wir die gesetzlichen Fristen einhalten können
  • Regelfrist der Behördenmeldung: 15 Tage nach Kenntnis des Vorfalls und des Kausalzusammenhangs
  • Verkürzte Frist: 2 Tage bei weitverbreiteten Verstößen oder schwerwiegender Störung kritischer Infrastruktur
  • Bei Todesfällen: Meldung unverzüglich, spätestens 10 Tage nach dem Datum der Kenntnis
  • Nützliche Angaben: Zeitpunkt, betroffene Funktion, Systemversion, Protokollauszug und getroffene Sofortmaßnahmen

Meldestelle

ThinkLocAI UG (haftungsbeschränkt)

Brandweg 1, 73432 Aalen, Deutschland

support@thinklocai.com

KI-Transparenz auf dieser Website

Auch für unseren eigenen Auftritt legen wir offen, wo KI im Spiel ist.

  • Diese Website betreibt keinen Chatbot und kein KI-System, das mit Ihnen interagiert. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung über Besucherinnen und Besucher statt.
  • Die interaktiven Demos auf den Funktionsseiten sind Simulationen mit vorbereiteten Beispieldaten. Sie zeigen keine Ausgaben eines laufenden KI-Modells.
  • Die Texte dieser Website entstehen unter Einsatz von KI-Werkzeugen, etwa für Entwürfe und Formulierungsvorschläge. Jeder veröffentlichte Text wird vor der Freigabe von einer Person geprüft; die redaktionelle Verantwortung trägt die ThinkLocAI UG (haftungsbeschränkt).
  • Damit greift die Ausnahme nach Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2, die eine Offenlegung entbehrlich macht, wenn Inhalte menschlich geprüft werden und eine juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Wir legen den KI-Einsatz dennoch offen – an jedem Fachbeitrag und an dieser Stelle.
  • Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 trifft die Anbieter der eingesetzten Generierungswerkzeuge, nicht uns als Nutzer.
  • Angaben zu Cookies, Reichweitenmessung und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite dient ausschließlich der Information. Sie stellt keine Rechtsberatung dar, und wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Einstufung Ihrer Anwendungsfälle, die Bewertung Ihrer Pflichten und die Erstellung Ihrer Dokumentation nehmen Sie selbst vor, bei Bedarf mit anwaltlicher Unterstützung. Diese Seite ersetzt weder eine Prüfung Ihres konkreten Anwendungsfalls noch die Beratung durch Ihre Rechtsabteilung oder eine spezialisierte Kanzlei. Maßgeblich ist der amtliche Text der Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung sowie die künftige Auslegung durch Behörden und Gerichte. Angaben zu Produktfunktionen beziehen sich auf die jeweils aktuelle Version; verbindlich sind die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Verbindliche Quellen

Diese Seite erklärt den AI Act und legt offen, wie ThinkLocAI eingeordnet ist. Sie ist ein Informationsangebot – wir beraten nicht zum AI Act und erstellen keine Einstufungen für Sie. Die Bewertung Ihrer Anwendungsfälle bleibt Ihre Aufgabe. Verbindlich ist allein der amtliche Verordnungstext; die folgenden Stellen sind die offiziellen Anlaufpunkte.

Fragen zum Produkt, zur Systemdokumentation oder zur Betriebsanleitung beantworten wir dagegen jederzeit:

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